Ablauf & Arbeitsweise
Durch die Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig Holstein bin ich zur Abrechnung mit allen gesetzlichen sowie privaten Kassen berechtigt.
Nach einem ersten telefonischen Kontakt erhalten Sie ggf. einen Termin für ein Erstgespräch / Sprechstunde, zu dem alle Sorgeberechtigten sowie das Kind / der Jugendliche eingeladen werden. Dieses Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten. Sollte bei gemeinsamem Sorgerecht eine sorgeberechtigte Person verhindert sein, bitte ich um eine kurze schriftliche Bestätigung, dass der Durchführung des Ersttermins mit Diagnostik und ggf. Einleitung der Therapie zugestimmt wird.
Im Erstgespräch / Sprechstunde klären wir das Anliegen, schauen, ob ein therapiebedürftiger Befund vorliegt und planen, wie das weitere Vorgehen aussehen kann. Möglicherweise sind weitere Sprechstunden notwendig, auch das Hinzuziehen eines Kinder- und Jugendpsychiaters kann notwendig werden. Wichtig ist, dass die Teilnahme an einem Erstgespräch nicht automatisch bedeutet, dass ich Ihnen einen Therapieplatz für Ihr Kind anbieten kann.
Wenn ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann, folgen in der Regel entweder Akutsitzungen oder eine Kennenlernphase mit 6 sogenannten probatorischen Sitzungen. Auch eine ausführliche Anamnese (Lebensgeschichte) des Kindes wird mit den Eltern erstellt. Am Ende dieser Phase entscheiden wir gemeinsam, welche Therapieform beantragt werden soll (Kurzzeittherapie / Langzeittherapie).
In der Regel erfolgt die Therapie in einer wöchentlichen Einzelsitzung mit 50 Minuten Dauer, wobei die Länge der Therapie von der Symptomatik bestimmt wird. Die Einbindung der Bezugspersonen erfolgt entsprechend dem Alter des Kindes.
Privat versicherte oder beihilfeberechtigte Familien erkundigen sich bitte vor der ersten Kontaktaufnahme nach den Versicherungs- und Kostenübernahmebedingungen ihrer Versicherung / Beihilfestelle.